Auf der Rechnung wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen, d. h. Lieferungen an Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten werden grundsätzlich im Herkunftsland ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Sie unterliegen der Erwerbsbesteuerung des Empfängers im Bestimmungsland.
Schritt 1: Navigiere in der Menüspalte links über den Menüpunkt ,,Handel‘‘ zum Unterpunkt ,,Kunden‘‘ bzw. ,,Lieferanten‘‘. Füge über die Schaltfläche oben rechts einen neuen Geschäftspartner hinzu.
Schritt 2: Fülle anschließend die Eingabemaske aus und wähle unter dem Feld ,,Klassifikation‘‘ die Option ,‚Innergemeinschaftlich‘‘ aus. Bestätige deine Eingaben oben rechts über den Button ‚‚Speichern“.
Schritt 3: Lege eine Ausgangsrechnung für einen Kunden mit der Klassifikation innergemeinschaftlich an.
ERP XT erkennt automatisch, dass es sich um einen innergemeinschaftlichen Geschäftspartner handelt und der Mehrwertsteuersatz mit 0 % verbucht wird.
Analog zum Schritt eins werden auch außergemeinschaftliche Eingangsrechnungen erfasst.